FAQ

Informationen zum neuen digitalen Deutschlandsemesterticket sowie dem neuen Studierendenausweis finden Sie hier: https://uni.koeln/GGYJ2

Allgemeines zur UCCard (bis 31.03.2024)

  • Was geschieht mit der UCCard ab dem Sommersemester 2024?

    Das Semesterticket wird zum Sommersemester 2024 (ab dem 01.04.2024) bei der Universität zu Köln (UzK) ausschließlich als „Deutschlandsemesterticket“ für ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet, Laptop, Smartwatch) zur Verfügung gestellt. Ebenfalls der Studierendenausweis wird von der UCCard gelöst.

    Dadurch werden zum Sommersemster 2024 keinen neuen UCCards mehr produziert oder ausgetauscht. Weitere Infos erhalten Sie per S-Mail oder auf folgender Website.

  • Wie und wann erhalte ich meine UCCard? (Nur für Studienbeginn vor dem 31.03.24 - nicht mehr ab SoSe 2024)

    Nach Ihrer Immatrikulation an der Universität zu Köln wird erhalten Sie Ihre UCCard auf dem Postweg. Falls Sie zuvor bereits eingeschrieben waren und neu eingeschrieben werden kann es sein, dass keine neue UCCard produziert wird, sondern die alte UCcard reaktiviert werden kann. Bitte wenden Sie sich diesbezgl. an den UCCard-Support.

    Bitte beachten Sie, dass der Postversand bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.

  • Ab wann kann ich meine UCCard verwenden? (Nur für Studienbeginn vor dem 31.03.24 - nicht mehr ab SoSe 2024)

    Für neu bzw. erstmalig an der Universität zu Köln immatrikulierte Studierende: Die Bibliotheksfunktion kann einen Tag nach Ausgabe der UCCard genutzt werden.  Als Fahrausweis darf die UCCard erst ab dem ersten Tag des Semester (1. Oktober für ein Wintersemester und 1. April für ein Sommersemester) genutzt werden. Sofern Sie vor Semesterbeginn bereits Veranstaltungen besuchen, können Sie ein "Ausbildungsticket" beantragen.

    Für Rückmelder*innen: Die UCCard kann solange genutzt werden, wie Sie als Studierende*r an der Universität zu Köln immatrikuliert sind. Wenn Sie also den Semesterbeitrag rechtzeitig überwiesen haben und dadurch immatrikuliert bleiben, können Sie Ihre UCCard auch mit Beginn des neuen Semesters weiter nutzen!

  • Wie lange ist die UCCard gültig?

    Hier ist zu unterscheiden zwischen der Kunststoffkarte (als Daten- und Chipträger für optische und elektronische Informationen) und den Informationen selbst. Die Kunststoffkarte als Datenträger ist fünf Jahre gültig. Diese Angabe ist auch auf der Karte aufgedruckt.

    Viele Kartennutzungen beziehen sich aber auf die elektronischen Informationen, die auf dem Chip gespeichert sind. Die Gültigkeit der elektronischen Informationen auf dem Chip ist von der Gültigkeit der Chipkarte grundsätzlich unabhängig. Sollten Sie z. B. Ihr Studium abschließen und sich exmatrikulieren, bevor die Karte die Gültigkeit verliert, werden in den Hintergrundsystemen z. B. Ihr Studierendenstatus und die Funktion Semesterticket gesperrt. Die Karte wird damit letztlich nutzlos. Sollte andererseits Ihr Studium länger dauern als auf der Karte aufgedruckt, müssen Sie sich in der UCCard-Sprechstunde  eine neue Karte ausstellen lassen.

    Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei einer abgelaufenen oder gesperrten Karte auch das elektronische Semesterticket seine Gültigkeit verliert. Das Kontrollpersonal darf (und wird) ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangen, wenn Sie damit in den öffentlichen Verkehrsmitteln kontrolliert werden.

  • Muss ich die UCCard jedes Semester verlängern lassen oder bekomme ich immer eine neue?

    Sie behalten die Karte für die Dauer Ihres ganzen Studiums. Die Gültigkeit Ihrer UCCard wird automatisch um je ein Semester verlängert, wenn Sie rechtzeitig Ihren Semesterbeitrag überweisen. Sollten Sie dies versäumen, wird die Karte automatisch gesperrt.
    Dauert Ihr Studium länger, so dass es den auf der Karte aufgedruckten Gültigkeitszeitraum überschreitet, müssen Sie die Karte im UCCard-Support austauschen lassen.

  • Was geschieht bei Exmatrikulation mit meiner UCCard?

    Mit Ihrer Exmatrikulation und dem Ausscheiden aus der Universität zu Köln verliert auch die UCCard Ihre Gültigkeit. Die Daten in den Hintergrundsystemen werden datenschutzkonform gelöscht. Auch das elektronische Semesterticket wird ungültig. Das Restguthaben auf Ihrer elektronischen Geldbörse können Sie sich auszahlen lassen. Sofern Sie die Auszahlung des Guthabens wünschen, wenden Sie sich bitte an den Infopoint des Kölner Studierendenwerks (Universitätsstraße 16). Eine Auszahlung durch den UCCard-Support ist nicht möglich. enn Sie Ihre nicht mehr benötigte UCCard im UCCard-Support abgeben, wird sie datenschutzkonform vernichtet.

    Mehr dazu unter UCCard und Exmatrikulation.

  • Ist die UCCard auch in einem Urlaubssemester gültig?

    Die UCCard ist auch während einer Beurlaubung gültig.

    Anders verhält es sich mit dem Semesterticket. Das Semesterticket ist bei semesterbeitragsfreier Beurlaubung nicht gültig, bei semesterbeitragspflichtiger Beurlaubung ist das Semestericket weiterhin gültig.

    Alle Informationen zur Beurlaubung sowie den Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats. Auf dem Antrag ist auch aufgeführt, wann eine Beurlaubung semesterbeitragsfrei und wann semesterbeitragspflichtig ist.

    Wenn Sie sich nach Ende des Urlaubssemesters ordnungsgemäß zurückgemeldet haben, müssen Sie das Semesterticket an einer der Validierungsstationen wieder aufbringen.

  • Bekomme ich einen anderen Ausweis, wenn ich zum Beispiel aus sozialen Gründen oder aufgrund einer Schwerbehinderung kein Semesterticket möchte bzw. benötige (Härtefall)?

    Nein, im Falle eines bewilligten Härtefallantrages behalten Sie Ihre UCCard. Es wird jedoch das Semesterticket auf dem Chip der Karte gelöscht. Falls Sie trotzdem mit Ihrer UCCard (hier: als Fahrausweis) öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können (und werden) die Verkehrsverbünde ein erhöhtes Beförderungsentgelt erheben.
    Wenn Sie wegen Ihres Status als Person mit Behinderung kein Semesterticket benötigen, können Sie sich durch einen Antrag von den Kosten befreien lassen. Auch in diesem Fall wird das Semesterticket auf der UCCard gelöscht.

    Alle wichtigen Informationen zum Härtefallantrag finden Sie auf den Seiten des AStA.

  • Muss ich mir bei einem Wechsel meines Studienfachs eine neue Karte besorgen?

    Nein. Das Studienfach ist weder auf die Karte gedruckt noch im Chip gespeichert. Bei einem Fachbereichswechsel behalten Sie die Karte.

  • Erhalte ich auch als Gasthörer*in eine UCCard?

    Nein. Als Gasthörer*in erhalten Sie keine UCCard. Sie können sich Ihren Gasthörenden-Nachweis über Klips 2.0 unter "Bescheinigungen" herunterladen und ggf. ausdrucken. 

  • Was kostet die UCCard?

    Sie bekommen die UCCard, den elektronischen Studierendenausweis der Universität zu Köln, kostenlos. Im Falle einer Ersatzausstellung erhebt die Unversität in bestimmten Fällen eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 Euro.

    Weitere Informationen sowie den Antrag auf Zweitausfertigung finden Sie hier.

  • Wie bewahre ich meine UCCard am besten auf?

    Idealerweise bewahren Sie Ihre UCCard einfach im Seitenfach Ihres Portemonnaies oder in einer Hartplastikhülle - wie sie üblicherweise bei Bankkarten verwendet wird - auf. Bitte nicht Schutzfolien aus Weichplastik benutzen, da die darin enthaltenen Weichmacher das Foto angreifen und ablösen. Sollte aufgrund der Aufbewahrung eine neue UCCard ausgestellt werden (müssen), werden Material- und Bearbeitungskosten in Höhe von 8 € fällig!

  • Für einige Zwecke (Krankenkasse, BAFöG-Amt) benötige ich aber noch Papierbescheinigungen - woher bekomme ich diese?

    Die Studienbescheinigung steht Ihnen als Ausdruck in KLIPS 2.0 zur Verfügung.

    Weitere Informationen finden Sie auf den KLIPS 2.0-Support-Seiten.

  • Was mache ich, wenn die Chips in meiner UCCard defekt sind?

    Wird ein/e Defekt/Sperrung bei der Kontrolle in den öffentlichen Verkehrmitteln festgestellt, erscheinen Sie bitte zu unseren Öffnungszeiten in unserer UCCard-Sprechstunde

  • Wie lange dauert die Produktion einer UCCard?

    Die Produktion einer UCCard dauert wenige Minuten. Aus diesem Grund braucht es keine vorläufigen Ausweise mehr: Bei Vorlage aller Unterlagen und Hochladen eines neuen Fotos erhalten Sie Ihre UCCard direkt in der Sprechstunde oder (auf Wunsch bei Namensänderung) ein paar Tage später per Post.

  • Was mache ich, wenn ich nicht persönlich in die UCCard-Sprechstunde kommen kann?

    In diesem Falle können Sie eine/n Bevollmächtigte/n mit formgerechter Vollmacht, Kopie Ihres Personalausweises und Vorlage des Personalausweises des/der Bervollmächtigten zu uns in die Sprechstunde schicken. Mehr Informationen dazu unter Zweitausfertigung der UCCard.

  • Muss ich bei einem Umzug etwas beachten?

    Bitte ändern Sie - wie bisher auch - Ihre Anschrift in KLIPS 2.0.

    Im Falle eines Umzugs müssen Sie sich an den UCCard-Support wenden,

    • wenn Sie in den Ahrkreis ziehen,
    • wenn Sie aus dem Ahrkreis fortziehen.

    Auf Ihrer UCCard sind in der Regel zwei Tickets kodiert (NRW-Ticket und VRS-Ticket). Bei Studierenden, die im Ahrkreis wohnen, ist ein zusätzliches Ticket aufgebracht, das zur Nutzung in der "Grenzregion" zu Rheinland-Pfalz berechtigt. Dieses Ticket (die Ermittlung der Daten erfolgt anhand der Postleitzahlen) wird durch den UCCard-Support auf Ihre Karte kodiert bzw. gelöscht.


Elektronisches Semesterticket (bis 31.03.2024)


Bibliotheksausweis der Universitäts- und Stadtbibliothek (USB) (bis 31.03.2024)


Validierung (bis 31.03.2024)

  • Wir funktioniert die Validerung?

    Die Verlängerung an den Validierungsstationen funktioniert fast automatisch:

    1. Schieben Sie Ihre UCCard ein.
    2. Das neue Gültigkeitsende wird automatisch auf Ihrer Karte gespeichert.
    3. Auf dem Display erscheint eine Bestätigung.
    4. Ihre UCCard wird wieder ausgegeben.
  • Wo finde ich die Validierungsstationen?

    Die Standorte der Validierungsstationen finden Sie auf unserer Website.


Datenschutz

  • Welche personenbezogenen Daten von mir sind auf der UCCard gespeichert?

    Das einzige personenbezogene Datum auf dem Chip ist Ihre Matrikelnummer. Sie wird nach modernen Standards verschlüsselt gespeichert. Welche Daten gespeichert sind und in welchem Fall sie wohin übertragen werden, können Sie hier nachlesen.

  • Wenn die Datenübertragung drahtlos funktioniert, können dann nicht Daten unbemerkt übertragen werden?

    Damit dies nicht geschieht, sind alle Daten auf dem Chip verschlüsselt. Die Daten werden bei jeder Kommunikation mit den Lesegeräten verschlüsselt übertragen (Transportverschlüsselung mit SSL, 128 Bit). Dazu kommt, dass die Karte nur in einem sehr engen Bereich von etwa zehn Zentimetern von Lesegeräten ansprechbar ist. Das macht Angriffsversuche in der Praxis fast unmöglich.

  • Können Bewegungsprofile mit meiner UCCard gespeichert werden?

    Nein, das ist nicht möglich und auch nicht erwünscht. Alle Funktionen auf der Chipkarte sind in so genannten „Containern“ voneinander getrennt und zudem verschlüsselt gespeichert. Die elektronischen Anwendungen können nur auf den Bereich der Karte zugreifen, für den sie die nötigen Schlüssel besitzen.

  • Wie kann ich bei der alltäglichen Nutzung der Chipkarte meine Daten schützen?

    Wenn Sie die Karte zur Bezahlung in der Mensa herausnehmen, legen Sie sie mit der Oberseite nach unten auf den Kartenleser, so dass keine umstehenden Personen Ihr Foto und Ihre persönlichen Daten sehen. Wenn Sie die Karte zu 100 % auslesesicher aufbewahren wollen, können Sie eine RFID-Schutzhülle verwenden, wie sie auch für amtliche Ausweisdokumente erhältlich sind - sie funktioniert nach dem Prinzip des faradayschen Käfigs.

  • Wo und wie lange wird das Foto gespeichert?

    Nach dem Upload Ihres Ausweisfotos in KLIPS 2.0 wird die Fotodatei exportiert und auf die UCCards gedruckt. 16 Wochen nach Hochladen werden die Fotodateien auf dem verschlüsselten Datenträger datenschutzkonform gelöscht.